AGB

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die das Labor in Auftrag nimmt, durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Eigene Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden nur dann verbindlich, wenn sie von dem Labor ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  2. Ein Auftraggeber bleibt für Aufträge, die er in fremden Namen abgegeben hat, dem Labor gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung seines Auftraggebers bei uns eingeht. Mit der Erteilung von Aufträgen gilt als vom Auftraggeber erklärt, daß er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts entstehen, haftet der Auftraggeber. Eine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht des Labors besteht nicht.

 

§ 2 Liefertermine

  1. Vereinbarte oder vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Schadenersatz bei Verzug ist nur möglich, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  2. Rücktritt von der Bestellung und Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind für den Auftraggeber ausgeschlossen. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Annahmeverweigerung oder Schadenersatz. Eilaufträge werden mit einem angemessenen Eilzuschlag berechnet, wenn der Mehraufwand an Materialkosten und Personaleinsatz erheblich ist, oder andere in Arbeit befindliche Aufträge zurückgestellt werden müssen.

 

§ 3 Versand

  1. Sendungen werden von dem Labor sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von dem Labor getragen werden.
  2. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers. Porto, Versandkosten sowie Verpackung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 4 Zahlung

  1. Rechnungen des Labors werden nach der am Tag des Auftragseingangs gültigen Preisliste gestellt. Sie enthalten Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei einer Preiserhöhung der verwendeten Materialien.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Nachnahme oder das Verlangen nach Vorauszahlung behält sich das Labor vor.
  4. Aufträge unter 50,00 werden bar abgerechnet.
  5. Versandaufträge werden über Vorauskasse oder Vorabbuchung auf eine dem Labor mitgeteilte Kreditkartennummer abgerechnet.
  6. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf frühere Lieferungen verrechnet, soweit aus diesen Rechnungsbeträge offenstehen und eine anderslautende Zahlungsbestimmung nicht getroffen wurde.
  7. Im Falle des Verzugs ist das Labor berechtigt, Zinsen, Inkassokosten, Mahnkosten und andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen.
  8. Das Labor behält sich vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Labors.
  2. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Auftraggeber und einem evtl. Auftraggeber nicht berührt.

 

§ 6 Urheberrechte

  1. Alle Aufnahmen und Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Die Negative von Aufnahmen des Labors sind Eigentum des Labors. Sie sind lediglich Hilfsmittel zur Herstellung von fotografischen Kopien oder Farbdrucken. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf diese, nicht auf die Negative.
  3. Falls zuvor vereinbart können Negative gegen ein Honorar, das mindestens den Aufnahmepreis beträgt, abgegeben werden. Die Aufbewahrung von Negativen erfolgt ohne Gewähr und längstens 5 Jahre, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

§ 7 Gewährleistung

  1. Das Labor ist als Fachlabor darum bemüht, die ihm übertragenen Facharbeiten in höchstmöglicher Qualität und in kürzester Zeit auszuführen. Alle Aufträge werden von dem Labor mit den besten für die Zielsetzung des Auftrages geeigneten Materialien, nach den neuesten technischen Erkenntnissen der Fotografie und mit größter Sorgfalt ausgeführt. Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Optimale Farbgleichheit kann nur bei Vorlage von Mustern bei der Auftragserteilung erreicht werden.
  2. Bei Drucken auf Naturpapier, insbesondere Bütten sowie Canvas-Leinwand und Geweben, sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar. Sie stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Dies gilt ebenso für Maßdifferenzen bis zu 1%.
  3. Die in den fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe sowie Bildsilber können sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Reklamationen oder Mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen einschließlich der Lieferung des Labors innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige Rückgabe der beanstandeten Aufträge mit sämtlichen Arbeits-, Auftrags- und Materialunterlagen. Bei berechtigter Reklamation wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann das Labor zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht des Labors, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. Eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn die von dem Labor vorgenommenen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen wiederum Mängel aufweisen. Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  6. Die Erzeugnisse des Labors sind vor der Weiterverarbeitung (Arbeiten von grafischen Betrieben, Buchbindern, Plexiglasverarbeiter etc.) auf Richtigkeit zu prüfen, da für die Folgeschäden keine Haftung übernommen wird. Dem Labor als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl versichert.

 

§ 8 Haftung

  1. Alle dem Labor überlassenen Gegenstände, eingesandte Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen und/oder auf ein Verschulden des Labors zurückzuführen sein, so haftet das Labor nur in Höhe des Wertes des Rohmaterials. Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
  2. Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung durch das Labor dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Labors dahingehend begrenzt, dass das Labor haftet,
    1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden seiner Organe oder der leitenden Angestellten,
    2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
    3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
    4. Der Höhe nach haftet das Labor im Falle b) und c) nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
    5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen a) bis d) gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.
    6. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Labor oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Dieser Paragraph betrifft Bilddateien, die uns zur Bearbeitung überlassen oder von uns durch Digitalisierung analoger Vorlagen erzeugt werden.

    Unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier.

  2. Bei dem Versand von Bilddateien auf postalischem oder elektronischem Weg über Internet und externe Server haftet das Labor nicht für den unberechtigten Zugriff Dritter und eventuell daraus resultierende Urheberrechtsverletzungen oder Schadenersatz- oder Vergütungs-forderungen.
  3. Bilddateien, die vom Labor erzeugt wurden oder aus verarbeitungstechnischen Gründen von dem Labor gespeichert werden, werden nicht an Dritte herausgegeben.
  4. Bei kriminellem Zugriff über Datenleitungen mittels Schadsoftware haftet das Labor nicht für die missbräuchliche Verwendung von entwendeten Bilddateien, wenn von dem Labor die üblichen und zumutbaren Sicherheitsstandards bei der Datensicherung eingehalten wurden.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für die abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Leistung ergebenden Ansprüche ist München, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.